Titelbild

Was man bei der Selbstverteidigung über Notwehr wissen sollte

Welche Möglichkeiten hat man als Kampfkunst-Lernender von der Selbstverteidigung gebrauch zu machen, ohne selbst dabei straffällig zu werden?

Diese oder ähnliche Fragen hat sich sicher schon so mancher aus unseren Reihen gestellt, ohne sich selbst eine Antwort darauf geben zu können. Hiermit soll daher ein Beitrag zur Aufklärung über Notwehr in den Grundsätzen geleistet werden.

Notwehr ist nach § 227 Abs.2 BGB diejenige Verteidigung, welche erforderlich ist, um einen gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen (Nothilfe) abzuwenden. Eine durch Notwehr gebotene Handlung ist sodann nach §227 Abs.1 BGB nicht widerrechtlich. Der Notwehrbegriff des §227 BGB stimmt mit dem Notwehrbegriff des Strafrechts inhaltlich überein §32 ff. StGB.

Beide setzen eine Notwehrlage d.h. einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff voraus, bei dessen Vorliegen die Notwehrhandlung rechtmäßig ist, wenn und soweit sie die erforderliche Verteidigung darstellt.

Der Angegriffene muss das am wenigsten schädliche oder gefährliche Mittel zum Erreichen des Abwehrerfolges anwenden, braucht sich aber nicht auf das Risiko einer ungenügenden Abwehrhandlung einzulassen.

Auch für das Notwehrrecht gilt das Verbot unzulässiger Rechtsausübung:
Hat der Angegriffene die Notwehrlage selbst verursacht, so wird sein Notwehrrecht eingeschränkt. Er muss sich bei der Verteidigung zurückhalten und jeden möglichen Weg zur Abwendung der drohenden Gefahr nutzen.

Schüler- und Meistergrade

Die Hierarchie der Schülergrade (Kyu) und Meistergrade (Dan) spiegelt die (in Prüfungen abgelegte) Erfahrung wider.

Optisch wird der jeweilige Erfahrungsgrad durch die Gürtelfarbe dargestellt:

Anfänger 6. Kyu 5. Kyu 4. Kyu 3. Kyu 2. Kyu 1. Kyu 1. Dan
weiß weiß-rot gelb orange grün blau rot schwarz

Mit jeder bestandenen Prüfung bist du verpflichtet, die durch die Prüfung erworbene Gürtelfarbe zu tragen.

Eine Übersicht zur Prüfungsordnung findest du in unter Mitmachen.